Steuern beim Immobilienkauf in Österreich: Wichtige Infos für Käufer
Planst du den Kauf einer Immobilie in Österreich? Dann solltest du die Steuern kennen, die dabei auf dich zukommen. In diesem Artikel geben wir dir einen klaren Überblick, welche Steuern beim Immobilienkauf relevant sind und wie du die Kosten richtig einplanst.
Grunderwerbssteuer: Was du wissen musst
Beim Erwerb eines Grundstücks in Österreich fällt die Grunderwerbssteuer an. Diese Steuer wird in der Regel vom Käufer getragen, wobei alle Parteien gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Steuer korrekt zu zahlen. Wichtig zu wissen: Die Grunderwerbssteuer hat nichts mit der Grundsteuer zu tun. Während die Grundsteuer von der Gemeinde auf Basis des Einheitswerts berechnet wird, ist die Grunderwerbssteuer eine separate Abgabe beim Kauf einer Immobilie.
Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?
Die Höhe der Grunderwerbssteuer hängt vom Erwerb der Immobilie ab – ob gegen Entgelt oder unentgeltlich. Die Grundlage für die Berechnung der Steuer ist die sogenannte Bemessungsgrundlage. Diese wird entweder durch den Kaufpreis oder den Grundstückswert bestimmt.
Im Normalfall beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Bei landwirtschaftlichen Flächen wird jedoch der Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Bei einem entgeltlichen Kauf einer Immobilie dient der Kaufpreis (Verkehrswert) als Grundlage für die Grunderwerbssteuer. Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird hingegen der Grundstückswert, der sich aus dem Boden- und Gebäudewert zusammensetzt, herangezogen.
Die Steuerrate bleibt konstant bei 3,5 % – mit Ausnahme bei landwirtschaftlichen Flächen, bei denen der einfache Einheitswert maßgeblich ist.
Grunderwerbssteuer bei Schenkungen
Auch bei Schenkungen wird die Grunderwerbssteuer fällig. Wenn du eine Immobilie von einem Familienmitglied zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erhältst, fällt ebenfalls Grunderwerbssteuer an. Allerdings wird hier ein Stufentarif angewendet, und die 3,5 % Steuerrate greift erst bei einem Wert über 400.000 €.